Da alle Ärzt/-innen ehrenamtlich arbeiten, wird 100% Ihrer Spende für die medizinische Versorgung von hilfsbedürftigen Menschen verwendet, zum Beispiel für Medikamente.
Es können Spendenbescheinigungen für steuerbegünstigte Zwecke ausgestellt werden. D.h. Sie können die Spende von der Steuer absetzen.
Bitte vergessen Sie nicht , Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger anzugeben, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zuschicken können. Für Spenden ab 200,- € erhalten Sie eine Spendenquittung von uns.
Spenden bis zu 200,- € können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt steuerlich abgesetzt werden, als Nachweis reicht der Einzahlungsbeleg. Sie benötigen hierfür Ihren Kontoauszug so wie einen vereinfachten Zuwendungsnachweis. Diesen erhalten Sie hier zum Download.